Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ online) berichtet über den Streithilfeantrag der Bundesregierung, den offenen Brief an Wirtschaftsminister Altmaier vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und einigen Energieversorgern und die wettbewerbsrechtliche Beobachtung der Konzerne durch das Bundeskartellamt.
„Der Streithilfeantrag beim EU-Gericht bedeute nicht, dass man sich an die Seite von Eon und RWE stelle, sagte eine Sprecherin am Montag. „Grund für den hier gestellten Antrag auf Streithilfe sind grundsätzliche Rechtsfragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt im Bereich der Fusionskontrolle.“
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