21 Jun Mündliche Verhandlung im Prozess gegen die Genehmigung des E.ON-RWE-Deals
Nach langwierigem juristischem Vorgeplänkel und gezielten Verzögerungen hat das Gericht der Europäischen Union endlich für den Juni 2022 eine mündliche Verhandlung der Klage angesetzt, die elf kleine und mittelgroße Energieunternehmen, u. a. naturstrom sowie Eins Energie, bereits im Januar 2020 eingereicht hatten. Konkret geht es hierbei um eine Beschwerde der klagenden Unternehmen gegen die Freigabe der EU-Kommission hinsichtlich der Übernahme der Erzeugungskapazitäten von E.ON durch RWE – also um die Machtverhältnisse am Stromerzeugungsmarkt. Für die zweite Klage derselben elf Energieversorger, in welcher es um die E.ON-Übernahme des Netz- und Endkundengeschäfts von RWE geht und also um die Energiebelieferungsmärkte, ist noch kein Verhandlungstermin absehbar.
Am 15. und 16. Juni nahmen sich die Richter:innen Zeit für eine ausführliche mündliche Anhörung zu den Sachverhalten – eine solche ist keineswegs Usus bei Verhandlungen vor dem europäischen Gericht. Dies zeigt genauso wie die Tatsache, dass die verhandelnde Kammer mit fünf statt wie sonst oft mit nur drei Richter:innen besetzt war, dass das Gericht die kritisierten Sachverhalte ernst nimmt und sich ein sehr genaues Bild der Lage bzw. der Vorwürfe verschaffen wollte.
Neben den klagenden Energieunternehmen und der EU-Kommission als beklagter Institution waren auch die Energiekonzerne RWE und E.ON sowie die Bundesregierung mit ihren jeweiligen Anwält:innen und Vertreter:innen an der Verhandlung zugegen, da . Die beklagte Seite musste sich dabei vielen kritischen Fragen des Berichterstatters im Gericht stellen, auch hier verfestigt sich der Eindruck, dass das Europäische Gericht die Bedenken der klagenden Unternehmen durchaus nachvollziehen kann. Ein Urteil wird in wenigen Wochen oder spätestens Monaten erwartet.