Das Handelsblatt berichtet.: Die Nichtigkeitsklage bedeutete „ein neues Rechtsrisiko“ für RWE und E.ON. Der Streithilfeantrag der Bundesregierung wird thematisiert und die Kläger*innen werden zitiert: „Das ist ein ungewöhnlicher Schritt, dass die Bundesregierung in einem Fusionsverfahren so Partei ergreift“, heißt es in Kreisen der Kläger: „Letztlich bringt die Regierung damit klar zum Ausdruck, dass sie die Konzentration auf dem Energiemarkt gut findet.“
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