Der Braunkohleausstieg ist beschlossene Sache: 2038 sollen die letzten Kraftwerke vom Netz gehen. 2,6 Milliarden Euro warten auf Kohlekonzerne wie RWE und LEAG als Entschädigung für den Kohleausstieg. Gegen dieses Zugeständnis haben Regionalversorger, darunter naturstrom, vor dem EU Gericht Klage eingereicht. Denn „aus beihilfe- wie wettbewerbsrechtlicher Sicht“ seien sie als „unzulässig“ einzustufen. RWE kann mit den Entschädigungen aus dem Braunkohleausstieg seine Kraftwerksparks umbauen, gemeinsam mit dem Deal mit E.ON seine Markt- und Machtposition also noch weiter sichern.
„Endet das Beihilfeverfahren mit einer Freigabe, sind eine Nichtigkeits- und eine Konkurrentenklage denkbar. Diese Optionen wären dann zu prüfen“, so Anwältin Ines Zenke von Becker Büttner Held.
Das Handelsblatt ordnet die Intervention als „brisant“ ein, da die EU-Kommission bereits selbst Bedenken geäußert und in eine vertiefende Prüfung eingestiegen sei.
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